Behindertengesetzgebung angepasst

Publié : 09.01.2012
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(Foto : Marc Wilwert)

Mit 59 Ja-Stimmen haben die Abgeordneten einige wesentliche Abänderungen an der Behindertengesetzgebung von 2003 vorgenommen, dies im Zuge der im Juli 2011 angenommenen UN-Konvention über die Rechte für Menschen mit Behinderung. Berichterstatter war der CSV-Abgeordnete Emile Eicher, der unterstrich, dass damit Menschen mit Behinderungen mehr Rechte zugestanden werden und unsere Gesellschaft ein Stück gerechter werden kann. Das neue Gesetz steht für ein Mehr an Gleichberechtigung und Gleichbehandlung der behinderten Menschen in der Gesellschaft. Geht es doch um einen Paradigmenwechsel, der darin besteht, dass Menschen mit Behinderungen nicht mehr als Personen zu betrachten sind, die Hilfe brauchen, sondern als Mitmenschen gelten, die mit ihren Behinderungen ein normales, eigenständiges und erfülltes Leben führen wollen. Daher mussten einige Hürden abgebaut werden, die den behinderten Mitmenschen in seiner Unabhängigkeit beeinträchtigen. 

 

 

Neben dem Zugang zu öffentlichen Infrastrukturen, der Mobilität, dem Wohnumfeld und der Ausbildung, so ist vor allem auch der berufliche Weg einer der Garanten, wenn nicht sogar der Hauptgarant, um ein erfülltes und eigenständiges Leben führen zu können. Letztendes geht es um den Respekt der menschlichen Würde, das Recht auf Arbeit und damit dem Recht, einer eigenen Lebensgestaltung nachgehen zu können. Diesen Elementen wird in den Änderungen des Gesetzes vom 12. September 2003 nunmehr Rechnung getragen, so der CSV-Abgeordnete Emile Eicher.

 

E wichtegt Zännrad

Eine fundamentale Änderung besteht darin, dass die Bezeichnung „travailleur handicapé“ durch „salarié handicapé“ ersetzt wird. Menschen mit Behinderung sind somit als normale „Salariés“ zu sehen, mit allen Rechten und Pflichten, die dieses Statut kennzeichnen. Wer im Beruf bestehen will, muss über eine gute Ausbildung und eine entsprechende Berufserfahrung verfügen. Für Menschen mit Behinderungen ein nicht immer einfacher Weg. Nunmehr werden diesbezüglich zwei wichtige Änderungen vorgenommen: So wird der Staat in Zukunft den Lohn, der den Betroffenen in den „Ateliers protégés“ zusteht, zu 100 Prozent (statt wie bisher 80%) übernehmen. Die „Ateliers protégés“ sind keine in sich geschlossene Infrastruktur und haben zum Ziel, Menschen mit Behinderung auf normale Arbeitsplätze vorzubereiten. Des Weiteren wird die öffentliche Hand die Unkosten für berufliche Fortbildungsund Eingliederungsmaßnahmen übernehmen. Weitere ergänzende arbeitsrechtliche Aspekte werden dazu führen, dass Menschen mit Behinderung ihr berufliches Potenzial besser zur Geltung bringen können. 


Nach Emile Eicher trägt der Gesetzestext auch zu einer Vereinfachung der Prozeduren bei, so u.a. in Sachen Wohnungsbeihilfen oder der RMGAnfrage oder den Einschreibungen beim Arbeitsamt: „De Gesetzestext ass sécherlech technesch, mä en ass e wichtegt Zännrad an engem Ensemble vun enger neier Legislatioun, déi eis Gesellschaft méi gerecht maache soll. Well et geet net méi a net manner ëm elementar Mënscherechter, déi fir jidderee gëllen.



 

Source : Luxemburger Wort 17.12.2011

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