Inklusion: Ein laufender Prozess
Am 28. März 2012 hat Frau Marie-Josée JACOBS, Ministerin für Familie und Integration, zusammen mit Menschen, die unmittelbar von einer Behinderung betroffen sind und an der Ausarbeitung des vorzustellenden Dokumentes beteiligt waren, den Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention der breiten Öffentlichkeit präsentiert.
Es war ein Informationstermin der umso wichtiger ist wenn man weiß, dass der Aktionsplan die Weichen stellt für eine rasche Umsetzung der ersten rechtsverbindlichen Menschenrechtskonvention dieses Jahrhunderts; eine Umsetzung, die allerdings nur dann effizient sein kann, wenn die gesamte Gesellschaft daran beteiligt ist. Oft sind es nicht die Einschränkungen einer Person, die den betroffenen Menschen behindern und ihn vor immer neue Hürden stellen, sondern es ist oft eine Umwelt, die nicht an die verschiedenen Bedürfnisse angepasst ist, oder Barrieren, die in den Köpfen vieler Menschen bestehen.
Der große Wert und Nutzen dieses internationalen Abkommens besteht nicht darin, dass es neue Rechte schafft, sondern darin, dass es Menschenrechte auf die Alltagsituationen und Probleme von Menschen mit Behinderungen überträgt. Den Verfassern des Aktionsplanes war es wichtig, einen dementsprechend praxisorientierten Maβnahmenkatalog vorzulegen, der neue Lösungen für die Behindertenthematik und eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in den verschiedensten Bereichen des Lebens enthält.
Den Wünschen der betroffenen Interessengruppen, die zur Ausarbeitung des Aktionsplans maßgeblich beigetragen und an den Verhandlungen zu letzterem teilgenommen haben, konnte zum großen Teil entsprochen werden. Die gesamte Vielfalt aller Wünsche und Idealvorstellungen der Beteiligten wurden im Teil „Herausforderungen“ des 5-Jahresplans festgehalten. Der kurz- und mittelfristig machbare Teil dieser Wünsche wurde, in Form von konkreten Maßnahmen, von der Regierung beschlossen.
Die Erweiterung des Anwendungsbereiches des Gesetzes vom 29. März 2001 über die Zugänglichkeit der öffentlichen Gebäude, eine Reform des Vormundschaftsgesetzes, Barrierefreiheit beim öffentlichen Transport und damit verbundener Infrastrukturen und der Aufbau eines Kompetenzzentrums für „Leichte Sprache“: dies sind nur 4 der insgesamt 65 Maßnahmen des vorgestellten Aktionsplans, zu deren Umsetzung sich die Luxemburger Regierung in einem Zeitraum von 5 Jahren verpflichtet.
Handlungsfelder der UN-Behindertenrechtskonvention, die in dieser ersten Phase nicht aufgegriffen wurden, werden in einer zweiten Umsetzungsphase berücksichtigt werden. Der Implementierungsprozess ist keinesfalls mit der Umsetzung der letzten Maßnahme des Aktionsplans abgeschlossen. Nach diesem Aktionsplan ist demnach vor dem nächsten Aktionsplan. Inklusion, das heißt gleichberechtigtes Zusammensein und gegenseitiges Akzeptieren, ist ein laufender Prozess, an dem fortwährend gearbeitet werden muss.
Der Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist veröffentlicht im deutschen Original, in den Übersetzungen in französische Sprache und in deutsche „Leichte Sprache“, sowie in Audio-Versionen.